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Gesobau

Wie stellt man einen Antrag auf Einzelfallhilfe?

Die GESOBAU-Stiftung leistet ihren Mieter*innen finanzielle Unterstützung in bestimmten Fällen. Die Sozialmanagerin Ilona Luxem erklärt im Interview, wer Anspruch auf Unterstützung hat und wie man einen Antrag auf Einzelfallhilfe bei der Stiftung stellt

HN: Frau Luxem, was genau macht die GESOBAU-Stiftung?
Ilona Luxem: Die GESOBAU-Stiftung setzt sich einerseits für gemeinwohlorientierte Institutionen der Kinder-, Jugend- und Senior*innenarbeit ein und andererseits für bedürftige Mieter*innen. Es gibt Situationen, in denen man unverschuldet in eine Notlage gerät. Grund dafür kann eine Erkrankung, ein Unfall, Jobverlust, eine Trennung oder ein Todesfall sein. Wir unterstützen die Betroffenen konkret bei der Anschaffung lebensnotwendiger Dinge.

Welche Dinge sind das zum Beispiel?
In den letzten Jahren wurden die meisten Anträge auf Unterstützung zur Anschaffung einer neuen Waschmaschine gestellt. Häufig geht es aber auch um Brillen, Zahnersatz, Trockner, Kleinmöbel, Betten und Matratzen. Ich habe auch schon mal einen Antrag für Jalousien gestellt, im Wert von 18 Euro. Der Mieter konnte diesen Betrag, nachdem er durch einen Unfall in finanzielle Not geraten ist, nicht aufbringen.

Wie viele Anträge bearbeiten Sie im Jahr?
Das ist völlig unterschiedlich, mal sind es fünf, mal 20 im Jahr.

Wie stellt man einen Antrag auf Einzelfallhilfe?
Jede*r Mieter*in kann einen Antrag stellen und dafür das Formular auf gesobau.de ausfüllen. Neben der Eingabe der Kontaktdaten muss erläutern werden, wofür man eine Spende beantragt und in welcher Höhe. Es muss von dem*der Antragsteller*in angegeben werden, ob er*sie einen gewissen Teil selbst bezahlen kann oder warum die Anschaffung weder selbst noch mithilfe von Familie oder Ratenzahlung geleistet werden kann. Auch die Sozialmanager*innen der GESOBAU können einen Antrag stellen, wenn sie einen Tipp von einem*einer Hausmeister*in bekommen oder sie selbst beim Hausbesuch festgestellt haben, dass eine bestimmte Anschaffung nötig ist. Wir brauchen außerdem die Einkommensbelege der Antragsteller*innen, je nachdem ob sie ein Gehalt, Sozialhilfe oder Rente beziehen.

Wer entscheidet über den Antrag?
Über den Antrag entscheidet die Stiftungsgremien. Das sind der Vorstand und das Kuratorium, dem auch fünf Mieter*innen aus unserem Bestand angehören.

Muss man die erhaltene Unterstützung beim Jobcenter angeben?
Die Einzelfallhilfe wird nicht ausbezahlt, die Stiftung übernimmt die Anschaffung. Deswegen ist die Einzelfallhilfe ein Geschenk und muss nicht beim Jobcenter gemeldet werden. 

Frau Luxem und ihre Kolleg*innen erreichen Sie per Mail unter: einzelfallhilfe-stiftung@gesobau.de oder auf der Homepage der GESOBAU-Stiftung


Aufmacherbild: Getty Images


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