
Gesobau
Mietsenkungen bei geringerem Einkommen
Für die Mieter*innen der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gibt es eine faire Regelung: Wer mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete aufbringen muss, ist geschützt. Betroffene können in diesem Fall von ihrer Wohnungsbaugesellschaft prüfen lassen, ob ein Härtefall vorliegt und die Miete gesenkt werden kann. Die Regelung gilt nur für Haushalte, die insgesamt unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Diese entspricht der des Wohnberechtigungsscheins: 16 800 Euro pro Jahr für Singlehaushalte und 25 200 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Die Einkommensgrenze erhöht sich, wenn weitere Personen im Haushalt leben: plus 5740 Euro für jeden Erwachsenen und plus 700 Euro für jedes Kind. Auch die Wohnungsgröße spielt eine Rolle. Die Mietsenkung ist zunächst für maximal zwölf Monate gültig. Dauert die schwierige finanzielle Lage an, muss ein neuer Antrag gestellt werden, zum Beispiel bei der oder dem Kundenbetreuer*in der GESOBAU.
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