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Illustration: Studio GOOD

Gesobau

Die GESOBAU erklärt: Tierhaltung in der Mietwohnung

Haustiere gehören für viele unserer Mieter*innen zur Familie. In unserem Video geben wir Tipps, worauf es bei der Tierhaltung in der Mietwohnung ankommt.

Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier gut funktioniert, ist das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter*innen gefordert. Die Anschaffung eines Haustiers sollte gut überlegt sein. Wenn Sie darüber nachdenken, sich ein Tier zuzulegen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Kann ich dem Tier ein artgerechtes Leben ermöglichen?
  • Habe ich genügend Zeit und kann ich das Geld für Futter und Pflege, für Impfungen und Tierarztbesuche und für eventuell anfallende Steuern aufbringen?
  • Wie steht es mit den Nachbar*innen? Werden sie durch das Tier eventuell belästigt oder gestört?

 

Tierhaltung in der Mietwohnung: Brauche ich eine Genehmigung?

Bevor ein Hund bei Ihnen einzieht, brauchen Sie die Zustimmung der GESOBAU. Nutzen Sie dazu bitte die GESOBAU-App oder wenden Sie sich an Ihre*n Kundenbetreuer*in – sie helfen Ihnen gerne weiter.

Die Haltung von Katzen und Kleintieren wie Meerschweinchen, Kaninchen, Kanarienvögeln, Schildkröten oder Zierfischen ist für GESOBAU-Mieter*innen ohne Genehmigung erlaubt. Papageien und Exoten aller Art sind dagegen genehmigungspflichtig.

 

Gemeinsam klappt besser: Die Nachbar*innen und das liebe Vieh

Haustiere können eine wunderbare Bereicherung für das eigene Leben sein. Gerade in Mietwohnungen gibt es aber ein paar Dinge zu berücksichtigen, um das Zusammenleben aller Bewohner*innen so angenehm wie möglich zu gestalten.

  • Keine Häufchen: Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hundekot muss von den Hundehalter*innen beseitigt werden. Das gilt nicht nur in den Anlagen und auf den Grundstücken der GESOBAU. Nehmen Sie bei Ihren Gassirunden immer eine Plastiktüte oder einen Hundekotbeutel mit.
  • Bellen ist normal: Hunde bellen – zur Begrüßung, zur Verteidigung ihres Reviers oder um auf sich aufmerksam zu machen. Es gibt allerdings auch Hunde, die schlecht erzogen oder vernachlässigt und einsam sind und deshalb den ganzen Tag kläffen. Das kann das sehr belastend sein. Gehen Sie in solchen Fällen aktiv auf Ihre Nachbar*innen zu.
  • Bitte an die Leine: Seit 2019 gilt in Berlin eine generelle Leinenpflicht. Hunde müssen in öffentlich gekennzeichneten Grün- und Erholungsanlagen an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Außerdem gilt die Leinenpflicht in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Wohngebäuden.

 


Illustration: Studio GOOD


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