Zur Navigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen Zum Fußbereich springen

Gesobau

Kinder stärken

Vor 30 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Was steht da eigentlich drin?

„Lieber dreimal zu viel hinschauen, als einmal zu wenig“, sagt Andrea Scheel. Sie arbeitet seit 34 Jahren bei der GESOBAU und ist gelernte Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Vor rund drei Jahren hat sie eine Fortbildung zur zertifizierten Sozialmanagerin gemacht. Als solche hat Scheel die unterschiedlichsten Aufgaben, kümmert sich beispielsweise um Nachbarschaftskonflikte oder Mieter*innen mit Mietschulden. Ganz besonders wichtig ist ihr der Kinderschutz. „Das ist für alle bei der GESOBAU eine Herzensangelegenheit.“

Das städtische Wohnungsbauunternehmen macht sich seit 2015 für die rechte von Kindern stark. „Wir wollen dafür sorgen, dass es ihnen gut geht“, sagt Andrea Scheel. „Deshalb gibt es bei der GESOBAU ein Kinderschutzteam, zu dem Mitarbeiter*innen aus jedem Geschäftsbereich gehören.“ Diese engagieren sich freiwillig gehen regelmäßig zu Schulungen und lassen sich zu Kinderschutzbeauftragten ausbilden, genau wie Scheel und ihre Kolleg*innen vom Sozialmanagement.

Ein Wohnhaus mit Kindern
Ein Kind auf einem Rad

So sollen sie lernen, dass ein blauer Fleck nicht unbedingt vom Spielen kommt. Auch bei Brandwunden müssen sie sich fragen, ob es ein Unfall oder eine Straftat war. Als die Kinderschutzteams eingeführt wurden, schulte Professor Dr. Michael Tsokos, ein Rechts- und Gerichtsmediziner der Charité, die Mitarbeiter*innen. Seitdem gibt es einmal im Jahr sowie nach Bedarf weitere Schulungen.

An diesen nehmen auch die Hausmeister*innen in den Wohnanlagen teil. Fällt ihnen zum Beispiel auf, dass in einer Wohnung die Vorhänge immer zugezogen sind oder werden sie von Nachbar*innen angesprochen, leiten sie das an das Sozialmanagement weiter. Das geht jedem einzelnen Hinweis nach. Scheel selbst ist für die Mieter*innen im Märkischen Viertel, im Wedding und in Wilmersdorf zuständig. Hinweise bekommt sie auch von Kundenbetreuer*innen. Wird sie auf einen Fall aufmerksam gemacht, besucht sie die entsprechende Familie, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist. Meistens gemeinsam mit einem Hausmeister. „Dabei geht es uns vor allem darum, den Menschen zu helfen“, sagt sie. Gibt es tatsächlich Anzeichen dafür, dass ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird, verständigt sie sofort das Jugendamt des Bezirkes und den Krisendienst, die den Fall dann komplett übernehmen. Das Kinderschutzprogramm der GESOBAU hat auch dazu geführt, dass sich die eigenen Mitarbeiter*innen sicherer fühlen. Sie wissen nun, wie sie mit solchen Situationen umgehen müssen.

KINDERSCHUTZ IN DEN FOKUS RÜCKEN

Das Engagement der GESOBAU ist ganz im Sinne der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN). Heute klingt es wie eine Selbstverständlichkeit: Kinder sind Menschen mit eigenen Rechten. Das war nicht immer so. Erst vor 30 Jahren haben die Vereinten Nationen dies offiziell anerkannt. Am 20. November 1989 beschloss die Generalversammlung die sogenannte Kinderrechtskonvention. Der Schutz von Kindern sollte dadurch rechtlich abgesichert und mehr in den Fokus gerückt werden.

Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das „Übereinkommen über die rechte des Kindes“. Sie ist einer der am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträge, abgesehen von den USA haben sie alle Mitgliedsstaaten der UN ratifiziert. Deutschland trat dem Abkommen 1992 bei.

Schon bevor die UN-Kinderrechtskonvention 1989 beschlossen wurde, gab es im 20. Jahrhundert internationale Initiativen, um Kinder besser zu schützen. Bereits im Jahr 1924 verabschiedete der Völkerbund eine Kindercharta, die „Genfer Erklärung über die Rechte des Kindes“. Die war zwar nicht rechtsverbindlich, auf ihr baute aber die „Erklärung der Rechte des Kindes“ auf, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1959 beschloss.

Es war die polnische Regierung, die schließlich im Jahr 1978 vorschlug, diese Erklärung von 1959 in einen Vertrag umzuwandeln, der völkerrechtlich verbindlich ist. Bis zum Abschluss eines solchen Vertrages dauerte es allerdings nochmals 21 Jahre, nämlich bis 1989. Seither wird an jedem 20. November der „Internationale Tag der Kinderrechte“ gefeiert – in diesem Jahr zum 30. Mal.

In dieser Zeit hat sich viel getan, beispielsweise hat sich die Zahl der Kindersoldat*innen reduziert. Die Vertragsstaaten der Konvention verpflichten sich, Menschen unter 18 Jahren nicht unter Zwang in ihre Armen einzuziehen und in Kriege zu verwickeln. Und doch liegt noch immer vieles im Argen. Mehr als 150 Millionen Kinder müssen arbeiten gehen, damit ihre Familien überleben können. Millionen von Kindern leben in extremer Armut. Auch in Deutschland gibt es zu viele arme Kinder, insgesamt sind es 22,3 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. In Berlin lebt fast jedes dritte Kind von Hartz IV und hat nach dem Regelsatz nur rund vier Euro am Tag für essen zur Verfügung. Insgesamt sind das mehr als 160 000 Kinder. Einfach nur Kind sein – viele dürfen das nicht.

„ES GEHT UNS VOR ALLEM DARUM, DEN MENSCHEN ZU HELFEN“

Die UN Kinderrechtskonvention legt Standards fest, durch die Kinder weltweit geschützt werden sollen, und ist geprägt von vier Grundprinzipien:

  • Das „Diskriminierungsverbot“ besagt, dass die Konvention für alle Kinder und Jugendlichen gilt, egal, welches Geschlecht, welche Herkunft, Religion, Sprache, Behinderung oder politischen Ansichten es hat.
  • Das zweite Prinzip ist das „Recht auf Leben und persönliche Entwicklung“. Kinder sollen geschützt aufwachsen dürfen, in ihrer Entwicklung gefördert werden und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  • Ein weiteres Grundprinzip ist der „Kindeswohlvorrang“. Das heißt, Gerichte, Verwaltungsbehörden, öffentliche oder private Einrichtungen auf allen Ebenen müssen die Interessen von Kindern besonders berücksichtigen.
  • Schließlich sollen Kinder das Recht haben, „sich zu beteiligen und gehört zu werden“. Staaten sollen sie in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Auf diesen vier Grundprinzipien beruhen die insgesamt 54 Artikel der Konvention. Sie behandeln das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit, auf Gesundheit, Bildung, Freizeit, Erholung.

GESCHÄFTSSTELLEN SIND KINDERNOTINSELN

Durch die UN-Kinderrechtskonvention werden Kinder und ihre Familien gleichermaßen unterstützt. Auch an dem Punkt stimmt die Haltung der GESOBAU mit der der UN überein. „Eine starke Gesellschaft braucht gesunde Familien“, findet der Vorstandsvorsitzende der GESOBAU, Jörg Franzen. „Hierzu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl frühzeitig zu schützen und die in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu stärken.“

Seitdem es das Kinderschutzprojekt der GESOBAU gibt, hatten die Sozialmanager*innen auch mit schwierigen Fällen zu tun. „Dass Kinder wirklich in Gefahr sind, ist aber zum Glück selten“, sagt Andrea Scheel. „Oft stellt sich ein Verdacht als unbegründet heraus.“

Neben dem erwähnten Engagement der GESOBAU-Mitarbeiter*innen sind die GESOBAU-Geschäftsstellen außerdem Kindernotinseln. An diesen sind entsprechende Aufkleber angebracht. Kinder in Not können daran erkennen, dass sie dort Hilfe bekommen. Insgesamt rund 19.000 solcher Inseln gibt es bundesweit, beispielsweise in Geschäften, Restaurants oder Stadtteilbüros.

In Deutschland wird übrigens schon seit 30 Jahren darüber diskutiert, ob Kinderrechte auch im Grundgesetzt verankert werden sollten. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist ein solches Kindergrundrecht nun vorgesehen. Spätestens Ende 2019 soll es einen Vorschlag geben.

 

Kinder und Eltern in Not

Unterstützung und Hilfe bekommen sie beim Berliner Notdienst unter der Nummer 030 61 00 61 – rund um die Uhr. 

Text: Maria Caroline Wölfle; Illustration: Zsuzsanna Ilijin


Das könnte Sie auch interessieren

Gesobau

30 Jahre Ribbeck-Haus

Der Nachbarschaftstreff feiert im Dezember 30-jähriges Jubiläum

Weiterlesen
Ribbeck-Haus
Gesobau

Gesucht & gefunden

Sie gilt als das Grundgesetz unter Nachbar*innen: die Hausordnung. Und weil das Leben sich ständig verändert, tun das ...

Weiterlesen
Gesobau

Hallo Nachbar

Unsere zweite Ausgabe 2020 ist da!

Weiterlesen
Hallo Nachbar 2/20