
Gesobau
Wie sich Betriebskosten zusammensetzen – GESOBAU gibt Einblick
Grundsteuer
Grundsteuer muss für jedes Grundstück bezahlt werden. Die Höhe wird vom Finanzamt festgelegt, und zwar nach verschiedenen Kriterien, etwa der Wohnfläche oder der erzielbaren Miete.
Versicherungen
Alle Wohngebäude, inklusive Keller und Hoftüren, sind gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Wasser versichert. Außerdem besteht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, durch die auch Dritte, etwa Besucher*innen, die auf dem Wohngelände zu Schaden kommen, versichert sind.

Wasserversorgung und Entwässerung
Der Wasserpreis ergibt sich unter anderem aus der gelieferten Wassermenge der Berliner Wasserbetriebe, den Kosten der Gerätemiete für Wasserzähler sowie den Kosten für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser.

Hausmeister*innen
Hausmeister*innen sorgen dafür, dass am und im Gebäude alles in Ordnung ist. Manchmal übernehmen sie auch kleine Reparaturen und Verwaltungsarbeiten, die aber nicht als Betriebskosten umgelegt werden.
Heizung und Warmwasserbereitung
Diese Kosten fallen an, wenn Ihre Wohnung durch die GESOBAU beheizt beziehungsweise auch das Warmwasser zentral zur Verfügung gestellt wird. Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihrer Verbrauchswerte.
Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gebühren für die Straßenreinigung berechnen sich aus Tarifen der BSR. Der Winterdienst wird an Dienstleistungsfirmen vergeben. Sie erhalten für die Vorhaltung entsprechender Gerätschaften und Personal zunächst eine Grundvergütung sowie bei Arbeitseinsätzen zur Schnee- und Eisbeseitigung eine zusätzliche Leistungsvergütung.
Müllentsorgung
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) entsorgt ungetrennten Hausmüll und kümmert sich um die Abfuhr von Biomüll sowie Recyclingstoffen. Zu den Müllkosten zählt außerdem die Entsorgung von Papier und Sperrmüll. Alle Kosten sind von den Tarifen der Entsorger und von der Anzahl und Größe der genutzten Tonnen abhängig.
Hausreinigung
Die Reinigung der Treppenhäuser, Müllräume und Aufzüge sowie eine jährliche Grundreinigung werden von beauftragten Unternehmen übernommen. Die Kosten sind vertraglich festgelegt.

Schornsteinreinigung
Die Kosten richten sich nach der bundesweiten Kehr- und Überprüfungsordnung beziehungsweise den vertraglichen Regelungen. Es müssen nicht nur regelmäßig die Schornsteine gereinigt, sondern auch Immissionsschutzmessungen durchgeführt und Feuerstättenbescheide erstellt werden. Diese Bescheide bestätigen, dass grundlegende Brandschutz-, Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten werden.

Grünpflege
Sämtliche Grünflächen werden regelmäßig gepflegt, Pflanzen erneuert oder die Spielplätze gereinigt und der Sand ausgetauscht.
Hausbeleuchtung
Es fallen Stromkosten für die Hausbeleuchtung und sonstige gemeinsam genutzte Gebäudeteile, zum Beispiel Eingänge oder Tordurchfahrten, sowie für vorhandene Außenbeleuchtung an.
Aufzüge
Es fallen übliche Wartungskosten und Betriebsstrom an, aber auch die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit. Für diese Posten werden Fachunternehmen beziehungsweise technische Prüfinstitute wie der TÜV beauftragt. Reparaturen sind keine Betriebskosten.
Sie haben eine Frage an die GESOBAU und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen? Finden Sie jetzt die richtige Kontaktperson für Ihr Anliegen:
https://www.hallonachbar.berlin/gesobau-details/die-gesobau-fragen-aber-richtig
Illustrationen: 1Kilo