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Frau füllt Antrag aus

Gesobau

WBS richtig beantragen: Die wichtigsten Infos

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht das Anmieten günstiger Wohnungen. Meistens sind diese bereits in den Exposés entsprechend gekennzeichnet. Auch die GESOBAU bietet solche Wohnungen an.

 

Theoretisch sind mindestens ein Drittel aller Berliner*innen berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Leider wissen einige das gar nicht. Wir haben die wichtigsten Infos rund um den WBS-Antrag zusammengetragen.

Hat der WBS etwas mit dem Gehalt zu tun?

„Grundsätzlich hat jeder Mensch Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, wenn das Haus­halts­einkommen die festgelegten Grenzen nicht über­schreitet,“ sagt Mandy Frick, Leitung Vermietung bei der aktiva, einem Tochter­unternehmen der GESOBAU. 

Bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze für einen WBS bei einem monatlichen Netto­einkommen von ca. 1.400 Euro. Die Grenze für Allein­erziehende ist höher und das Kinder­geld wird bei der Berechnung nicht angerechnet. „Studierende haben sehr oft Anspruch auf einen WBS,“ ergänzt Mandy Frick. Einen ersten Überblick gibt auch der WBS-Rechner, diesen finden Sie hier.

Wer kann in Deutschland einen WBS beantragen?

Für einen WBS-Antrag müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitglieds­staates der Europäischen Union besitzen. Sollten Sie Staats­angehörige*r eines Landes außerhalb der EU sein, brauchen Sie eine Aufenthalts­erlaubnis von mindestens einem Jahr.

Auch Geflüchtete haben unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen (diese müssen noch mindestens elf Monate gültig sein) von der Berliner Ausländer­behörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Möglichkeit, einen WBS zu erhalten.

Gibt es eine maximale Größe für eine geförderte Wohnung?

Tatsächlich gibt es für eine WBS-geförderte Wohnung bestimmte Grenzen bei der Größe. Als Faust­regel gilt: Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bestimmt die Anzahl der Wohnräume. Aller­dings gibt es hierbei auch bestimmte Ausnahmen: Eine allein­lebende Person kann etwa auch eine 2-Zimmer-Wohnung beziehen, sofern diese nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Eine Übersicht zur maximalen Wohnungs­größe für Ihren Haushalt finden Sie hier.

Wie lange ist ein WBS gültig?

Der Wohnungsberechtigungs­schein muss zwingend bei Einzug in die Wohnung noch gültig sein. In der Regel ist er nach Ausstellung ein Jahr gültig. Den WBS-Schein zieht der/die Vermieter*in ein. Sobald man eingezogen ist, gilt der WBS so lange, bis das Miet­verhältnis beendet ist. 

Wie und wo beantrage ich einen WBS?

Ein WBS sollte rechtzeitig beantragt werden. Zwischen dem Antrag und der Bearbeitung durch das Bezirks­amt können bis zu drei Monate liegen. „Je früher Sie den WBS beantragen, desto besser“, erklärt Mandy Frick. 

Den WBS-Antrag können Sie als PDF auf den Service-Seiten des Landes Berlin herunter­laden. „Den ausgefüllten Antrag kann man per Post, per Fax oder per Mail an das Wohnungsamt senden,“ rät Mandy Frick.

Zusätzlich zum eigentlichen Antrag auf einen Wohnberechtigungs­schein müssen einige Dokumente eingereicht werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier

„Die häufigsten Fehler in der Antrags­stellung sind fehlende Unterlagen – oder die fehlende Unterschrift des Antrags­stellers,“ weiß Mandy Frick. Nur, wenn der Antrag voll­ständig und unter­schrieben ist, kann er bearbeitet werden.

Gibt es unterschiedliche WBS?

Ja, es gibt vier unterschiedliche Wohnberechtigungs­scheine. Es gibt den WBS 100, WBS 140, WBS 160 und den neuen WBS 180. In der hier aufgeführten Grafik finden Sie unterschiedliche Beispiel­rechnungen mit den zusammen­gerechneten Netto­einkünften der letzten 12 Monate.


Aufmacherfoto: iStock


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