
Gesobau
WBS richtig beantragen: Die wichtigsten Infos
Hat der WBS etwas mit dem Gehalt zu tun?
„Grundsätzlich hat jeder Mensch Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, wenn das Haushaltseinkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet,“ sagt Mandy Frick, Leitung Vermietung bei der aktiva, einem Tochterunternehmen der GESOBAU.
Bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt die Grenze für einen WBS bei einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1.400 Euro. Die Grenze für Alleinerziehende ist höher und das Kindergeld wird bei der Berechnung nicht angerechnet. „Studierende haben sehr oft Anspruch auf einen WBS,“ ergänzt Mandy Frick. Einen ersten Überblick gibt auch der WBS-Rechner, diesen finden Sie hier.
Wer kann in Deutschland einen WBS beantragen?
Für einen WBS-Antrag müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Sollten Sie Staatsangehörige*r eines Landes außerhalb der EU sein, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Auch Geflüchtete haben unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen (diese müssen noch mindestens elf Monate gültig sein) von der Berliner Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Möglichkeit, einen WBS zu erhalten.

Es ist zwar etwas Arbeit, alle Unterlagen zusammenzusuchen und den WBS-Antrag auszufüllen – aber es lohnt sich und der Einzug in die neue WBS-Wohnung kann losgehen
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Gibt es eine maximale Größe für eine geförderte Wohnung?
Tatsächlich gibt es für eine WBS-geförderte Wohnung bestimmte Grenzen bei der Größe. Als Faustregel gilt: Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bestimmt die Anzahl der Wohnräume. Allerdings gibt es hierbei auch bestimmte Ausnahmen: Eine alleinlebende Person kann etwa auch eine 2-Zimmer-Wohnung beziehen, sofern diese nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Eine Übersicht zur maximalen Wohnungsgröße für Ihren Haushalt finden Sie hier.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Der Wohnungsberechtigungsschein muss zwingend bei Einzug in die Wohnung noch gültig sein. In der Regel ist er nach Ausstellung ein Jahr gültig. Den WBS-Schein zieht der/die Vermieter*in ein. Sobald man eingezogen ist, gilt der WBS so lange, bis das Mietverhältnis beendet ist.
Wie und wo beantrage ich einen WBS?
Ein WBS sollte rechtzeitig beantragt werden. Zwischen dem Antrag und der Bearbeitung durch das Bezirksamt können bis zu drei Monate liegen. „Je früher Sie den WBS beantragen, desto besser“, erklärt Mandy Frick.
Den WBS-Antrag können Sie als PDF auf den Service-Seiten des Landes Berlin herunterladen. „Den ausgefüllten Antrag kann man per Post, per Fax oder per Mail an das Wohnungsamt senden,“ rät Mandy Frick.
Zusätzlich zum eigentlichen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein müssen einige Dokumente eingereicht werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
„Die häufigsten Fehler in der Antragsstellung sind fehlende Unterlagen – oder die fehlende Unterschrift des Antragsstellers,“ weiß Mandy Frick. Nur, wenn der Antrag vollständig und unterschrieben ist, kann er bearbeitet werden.
Gibt es unterschiedliche WBS?
Ja, es gibt vier unterschiedliche Wohnberechtigungsscheine. Es gibt den WBS 100, WBS 140, WBS 160 und den neuen WBS 180. In der hier aufgeführten Grafik finden Sie unterschiedliche Beispielrechnungen mit den zusammengerechneten Nettoeinkünften der letzten 12 Monate.
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