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Gesobau

Sie haben die Wahl!

Im Mai wird der Mieterrat der GESOBAU neu gewählt. Ihr Kreuz auf dem Wahlzettel entscheidet mit, wer in den kommenden fünf Jahren Ihre Interessen als Mieter*in vertritt. Auf die wichtigsten Fragen zur Wahl geben wir hier Antwort.

Was ist der Mieterrat, und was tut er?

Der Mieterrat besteht aus sieben Mitgliedern und ist ein Gremium aus Mieter*innen. Er vertritt Sie und Ihre Interessen gegenüber der GESOBAU und der Politik. Eines der Mitglieder hat Stimmrecht im GESOBAU-Aufsichtsrat, ein weiteres nimmt als Gast an den Sitzungen teil.

Was bringt mir der Mieterrat?

Über den Mieterrat können Sie den Kurs der GESOBAU ein Stück weit mitbestimmen – zum Beispiel bei Investitionen. Die Mitglieder sind Ihre direkte Verbindung zur Unternehmensleitung und informieren Sie über die Entscheidungen der GESOBAU.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Mieter*innen ab 16 Jahren, die am Stichtag 26. Januar 2022 einen ungekündigten Mietvertrag haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen der GESOBAU oder deren Tochtergesellschaften. Pro Wohnung gibt es eine Stimme.

Wie kann ich den Mieterrat wählen?

Im Mai erhalten Sie per Post die Briefwahlunterlagen, und wir stellen Ihnen die Kandidat*innen genauer vor. Den verschlossenen Wahlumschlag werfen Sie bitte in einen Briefkasten der Deutschen Post – das Porto übernehmen wir. Frist: 17. Juni 2022

Wann und wie erfahre ich, wer gewählt wurde?

Am 21. Juni werden die Stimmen öffentlich ausgezählt. Die Teilnahme an der Auszählung erfolgt pandemiebedingt nach Anmeldung unter mieterratswahl2022@gesobau.de. Das Ergebnis wird danach auf www.gesobau.de und per Aushang in den Häusern bekannt gegeben.

Alle Informationen finden Sie unter www.gesobau.de/mieterratswahl


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