
Gesobau
Mieter*innen müssen TV-Kabelvertrag ab 2024 selbst abschließen
Bei fast allen Haushalten der GESOBAU ist die TV-Grundversorgung über das Breitbandkabelnetz, den sogenannten Kabelanschluss, Teil der Miete: Die monatlichen Kosten werden über die Nebenkosten auf die Miete umgelegt. Das wird sich in Zukunft ändern: Zum 1. Dezember 2021 tritt die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) in Kraft. Sie besagt, dass Mieter*innen in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2024 selbst entscheiden können, ob sie die TV-Grundversorgung über den Kabelanschluss weiterhin nutzen wollen oder nicht. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Den Kabelvertrag müssen die Mieter*innen dann selbst abschließen. Dies bedeutet ein Ende des Sammelvertrages, den die GESOBAU in Zusammenarbeit mit dem Signallieferanten fristgerecht auf Einzelvertrag umstellen wird. Über den genauen Prozess der Umstellung auf Einzelvertrag und das Ende der TV-Grundversorgung im Sammelvertrag werden alle betroffenen Mieter*innen rechtzeitig per Brief informiert.
Illustration: Sylvia Wolf