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Skyline Berlin

Gesobau

Das müssen Sie jetzt wissen

Mietendeckel

Seit Ende Februar gilt das Gesetz zur Mieten­begrenzung im Wohnungs­wesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mieten­deckel. Auch für Mieter*innen der GESOBAU kann das Gesetz Auswirkungen haben – allerdings nicht für alle. Ausgenommen sind zum Beispiel Neu­bau­wohnungen, die nach 2014 entstanden sind, und Sozial­wohnungen. Nähere Informationen hierzu sowie zu den zur Berechnung der Miet­ober­grenze maß­geblichen Umstände finden sich in dem Schreiben, das die GESOBAU Ende April verschickt hat. Wichtig zu wissen: Sie müssen nichts weiter tun. Sollte sich eine Absenkung Ihrer Miete ergeben, wird die GESOBAU Ende November auf Sie zukommen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetz finden Sie hier: mietendeckel.berlin.de/faq.
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an Ihre*n Kunden­berater*in wenden.


Illustration: Christopher Delaney


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