
Gesobau
Das müssen Sie jetzt wissen
Seit Ende Februar gilt das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel. Auch für Mieter*innen der GESOBAU kann das Gesetz Auswirkungen haben – allerdings nicht für alle. Ausgenommen sind zum Beispiel Neubauwohnungen, die nach 2014 entstanden sind, und Sozialwohnungen. Nähere Informationen hierzu sowie zu den zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände finden sich in dem Schreiben, das die GESOBAU Ende April verschickt hat. Wichtig zu wissen: Sie müssen nichts weiter tun. Sollte sich eine Absenkung Ihrer Miete ergeben, wird die GESOBAU Ende November auf Sie zukommen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetz finden Sie hier: mietendeckel.berlin.de/faq.
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit an Ihre*n Kundenberater*in wenden.
Illustration: Christopher Delaney