
Gesobau
Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt
Rund 75 Prozent aller Haushalte schmeißen jedes Jahr den Grill an. Leider nicht immer dort, wo es auch erlaubt ist. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Laut GESOBAU-Hausordnung ist das Grillen auf dem Balkon, auf Terrassen und Loggien nicht gestattet. Zum einen können die Gerüche andere Mieter*innen stören, zum anderen bedeutet Grillen immer auch eine erhöhte Brandgefahr. Dabei ist es egal, ob der Grill mit Kohle, Gas oder elektrisch betrieben wird. Im Sommer 2020 werden auch die öffentlichen Grillplätze leer bleiben müssen. Aufgrund des Coronavirus ist das Grillen im öffentlichen Raum generell untersagt.
Illustration: Christopher Delaney