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Hohe Energiepreise treiben manche Menschen in die Schulden

Gesobau

Bevor das Licht ausgeht

Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro dürfen Energieversorger ihren Kund*innen den Strom oder das Gas abstellen. Doch was tun, wenn eine Rechnung mal nicht bezahlt werden kann? Wir erklären, wo Betroffene Hilfe bekommen

2019 wurden in Berlin rund 18.000 Strom- und 1670 Gas­anschlüsse gesperrt. Das bedeutet: 18.000-mal kein Licht, kein Kühl­schrank, keine Möglichkeit, das Handy aufzuladen. Wird das Gas gesperrt, kommt nur noch kaltes Wasser aus dem Hahn und die Heizung funktioniert nicht mehr. Umstände, die sich wirklich niemand wünscht. Wie kommt es zu diesen Sperrungen?

Oft fällt die Jahresabrechnung unerwartet hoch aus, weil man im Vorjahr mehr Energie verbraucht als über den Abschlag bezahlt hat. „Nach­zahlungen können schnell einige hundert Euro betragen“, sagt Martina Münch von der Energie­schulden­beratung der Verbraucher­zentrale Berlin e.V. Seit zwei Jahren bietet der Verein eine kostenlose und vertrauliche Beratung für Privat­personen an, die Energie­schulden haben oder von einer Energie­sperre betroffen sind. „Grundsätzlich können Energie­schulden jede*n treffen“, sagt Martina Münch. „Besonders gefährdet sind nicht nur Bezieher*innen von Sozial­leistungen, sondern auch Verbraucher*innen mit geringem Einkommen, Menschen mit einer niedrigen Rente, die keinen Anspruch auf Sozial­leistungen haben, und Menschen, die durch Krankheit finanzielle Probleme bekommen.“ 

Wer nicht zahlen kann, benötigt alternative Lösungen

Die Ursachen für Energieschulden seien in der Regel komplex, so die Beraterin der Berliner Verbraucher­zentrale. Neben dem Einkommen seien auch die Wohnsituation, der Energie­standard der Wohnung, die Energie­effizienz der Haushalts­geräte und das Verhalten der Verbraucher*innen entscheidend. Manchmal entstehen Energie­schulden auch durch defekte Zähler und Warm­wasser­aufbereitungs­geräte oder Zähler­verwechslungen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte man Rechnungen und Mahnungen auf keinen Fall ignorieren, sondern möglichst schnell Kontakt zum Anbieter aufnehmen. „Je früher man sich meldet, desto größer ist die Chance, dass man zusammen eine Lösung findet“, sagt Martina Münch. Raten­zahlungen, ein Zahlungs­aufschub oder eine zeit­weilige Erhöhung der Abschlags­zahlungen sind Möglichkeiten, um Schulden abzubauen. Wenn man sich nicht mit dem Anbieter einigen kann, sollte man sich Hilfe holen, zum Beispiel bei der Verbraucher­zentrale Berlin.

„Eine Sperre darf nicht das Leben gefährden“

Die Verbraucherzentrale klärt und prüft Forderungen und versucht, Strom- und Gas­sperren zu vermeiden. Diese kann der Anbieter androhen, wenn Schulden nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Drei Tage vor der Sperre muss außerdem eine Sperr­ankündigung aus­gesprochen werden. Dem Gesetz zufolge muss eine Sperre verhältnis­mäßig sein. „Das ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht genau definiert“, sagt Martina Münch. „Grund­sätzlich darf eine Sperre nicht die Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen gefährden. Was darüber hinaus verhältnis­mäßig ist, entscheiden letztlich die Gerichte.“

Um Energieschulden von vornherein zu vermeiden, sollten Zahlungen für Miete, Strom und Heizung Vorrang haben. Und wenn man den Zähler­stand mindestens einmal im Quartal abliest, kann man mit dem Anbieter rechtzeitig die Abschlags­zahlungen an den tatsächlichen Verbrauch anpassen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können sich Mieter*innen der GESOBAU immer an ihre*n Kunden­betreuer*in wenden. Antje Kulik, die sich bei der Wohnungs­bau­gesellschaft unter anderem um das Thema Betriebs­kosten kümmert, empfiehlt außerdem die App „GESOBAU Berlin“. Hier finden die Mieter*innen wertvolle Tipps zum Energie­sparen.

Hotline zur Energie­schulden­beratung der Verbraucher­zentrale Berlin: 030 214 85-202, Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr. Infos unter: www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be
Die Verbraucherzentrale plant eine Energieschuldenberatung im Märkischen Viertel.

Ihr*e Ansprechpartner*in bei der GESOBAU ist Ihr*e Kunden­betreuer*in, die/den Sie wie gewohnt per E-Mail, telefonisch oder über die App „GESOBAU Berlin“ erreichen. Ihre*n Ansprechpartner*in der Nähe finden Sie unter: www.gesobau.de/kontakt


Autorin: Gesa Steeger; Aufmacher: iStock


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