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Faire Miete in Wohnungen der GESOBAU

Gesobau

Unsere Verantwortung: Die faire Miete

Für ein soziales Berlin: Städtische Wohnungsbaugesellschaften und der Senat schnüren ein millionenschweres Maßnahmenpaket für erschwinglichen Wohnraum. Für GESOBAU-Mieter heißt das: Auch in Zukunft können sie sich auf einen fairen Vermieter verlassen.

Berlin ist eine Stadt der Mieter. Rund 85 Prozent wohnen zur Miete, das ist bundesweit Rekordwert. Weil die Stadt rasant wächst, hat sich die Situation am einst entspannten Wohnungsmarkt in kurzer Zeit verschärft. Auch in naher Zukunft wird der Wohnungsbau noch nicht mit der starken Anziehungskraft Berlins mithalten. Die Mieten kennen deshalb trotz Mietpreisbremse nur einen Weg: nach oben.

Doch zum Glück gibt’s in der Hauptstadt auch die »Landeseigenen«, wie die städtischen Wohnungsbaugesellschaften kurz genannt werden. Rund 300.000 der 1,65 Millionen Berliner Wohnungen gehören den sechs voneinander unabhängigen Gesellschaften. Für die GESOBAU und ihre Kollegen von degewo, Gewobag, HOWOGE, WBM und STADT UND LAND ist es schon lange ein fester Bestandteil des Selbstverständisses und des Auftrags, erschwinglichen Wohnraum für wirklich alle Berliner anbieten zu können.

„Wir stärken die städtischen Wohnungsbaugeselschaften durch zusätzliche Investitionen in neuen Wohnraum, durch die Einbringung von landeseigenen Grundstücken und eine bedarfsgerechte Zuführung von Eigenkapital, sofern dies im Einzelfall notwendig ist.“

Kathrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen

GESOBAU & Co übernehmen Verantwortung

Zusammen mit dem rot-rot-grünen Senat, seit letztem Dezember im Amt, gehen die »Landeseigenen« nun in die faire Offensive gegen einen überhitzten Mietmarkt. Denn für Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher war es seit Amtsantritt das zentrale Anliegen, die soziale Wohnraumversorgung auf eine noch breitere Basis zu stellen. Zusammen beratschlagte man seitdem intensiv und im Rekordtempo mögliche Maßnahmen. Bereits im April konnte die weitreichende »Kooperationsvereinbarung für leistbare Mieten und Wohnungsneubau« unterzeichnet werden, die einen noch umfassenderen Mieterschutz bei den städtischen Wohnungen gewährleistet (siehe unten).

Durch das umfangreiche Paket werden sozialverträglichere Mietsteigerungen auch bei Modernisierung oder Neuvermietung ebenso geregelt wie das feste Ziel, den Bestand deutlich zu erhöhen. Mindestens 30.000 Wohnungen sollen bis 2021 neu gebaut, weitere 10.000 zugekauft werden. Die »Landeseigenen« kostet der neue Mieterschutz schätzungsweise 85 Millionen Euro bis 2020. Hinzu kommen die gewaltigen Investitionen in das Wachstum: Allein die GESOBAU steckt in dieser Legislaturperiode rund 1,3 Milliarden Euro in den Wohnungsneubau.

„Wir haben schon zuvor sozialverträglich agiert und mietpreisdämpfend gewirkt. Nun haben wir eine deutlich weiter gehende Übereinkunft als Antwort auf die aktuellen Markterfordernisse.“

Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender GESOBAU

Investition in eine lebenswerte Stadt

Für Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der GESOBAU und auch Sprecher der »Landeseigenen«, ist die Vereinbarung eine sinnvolle, aber anspruchsvolle Herausforderung, bei der er auch auf die Unterstützung der Senatorin setzt: »Das klare Bekenntnis des Senats zur wichtigen Rolle der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie die Zusage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, sind die Basis zur Erreichung der gesetzten Ziele.«

Vom kostenintensiven Engagement ihrer Vermieter für Mietpreisbremse und Neubau profitieren dabei nicht nur die Mieter der GESOBAU und der anderen städtischen Gesellschaften. Die Vereinbarung wird die ganze Stadt nachhaltig prägen: Durch die soziale Wohnungspolitik können viele Berliner Kieze auch in Zukunft ihre einzigartige soziale, kulturelle und funktionale Mischung bewahren. Zudem ist nur ein nachhaltig gebautes und gut gestaltetes Berlin fit für die Zukunft.

DAS IST NEU FÜR GESOBAU-MIETER

Begrenzung der Mieterhöhung

  • Bei den laufenden Mietverträgen darf die Kaltmiete in Summe nicht mehr als 2 % jährlich steigen. Möglich ist eine Steigerung von 4 % nach zwei Jahren, eine Mieterhöhung auf einen Schlag um 8 % ist ausgeschlossen. Ausnahme: Bei sehr günstigen Wohnungen, deren Kaltmiete unterhalb von 75 % der Durchschnittsmiete der GESOBAU liegt, kann von der oben genannten Regelung abgewichen werden.
  • Von den Modernisierungskosten dürfen nur noch 6 % auf die Jahresmiete umgelegt werden (bisher 9 %, gesetzlich sind 11 % möglich), außerdem darf die ortsübliche Kaltmiete nach Modernisierung nicht um mehr als 10 % überschritten werden. Das gilt für alle Modernisierungen, die seit dem 1.11.2016 angekündigt wurden.
  • Diese Regelungen gelten für Mieterhöhungserklärungen, die ab dem 1.1.2017 ausgesprochen wurden und werden. Zusätzlich gilt sie für Mieterhöhungserklärungen aus den Monaten Oktober, November und Dezember 2016 mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2017, die über 8 % Mieterhöhung in den vergangenen vier Jahren oder über 30 € pro Monat liegen. Die GESOBAU hat bereits alle Mieter, die in diesem Zeitraum eine Mieterhöhung erhalten haben, schriftlich darüber informiert, ob diese weiterhin gilt, angepasst oder zurückgenommen wird.

Härtefallregelung
Im Härtefall können Mieter, deren Kaltmiete mehr als 30 % des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht, beantragen, dass ihre Miete entsprechend gesenkt wird. Das Haushaltseinkommen (inkl. Wohngeld) muss dazu unter den Berliner Grenzen für einen WBS liegen (Single 16.800 €/Jahr, zwei Personen 25.200 €/Jahr) und die Wohnfläche der Haushaltsgröße angemessen sein (eine Person 45 m², zwei Personen 60 m² etc.).

Neuvermietung
60 Prozent der jährlich frei werdenden Wohnungen werden an WBS-Berechtigte vermietet, davon wiederum 25 % an »besondere Bedarfsgruppen«. Dazu gehören z.B. Obdachlose, Geflüchtete, Studierende oder Transferleistungsbeziehende.
Für das Märkische Viertel wurde abweichend von dieser Regelung für zwei Jahre eine Belegungsquote von 40 % an WBS-berechtigte Haushalte und davon 10 % an besondere Bedarfsgruppen vereinbart.

DAS GILT FÜR DIE EXPANSION der GESOBAU

Die GESOBAU will ihren Wohnungsbestand bis 2021 von derzeit 40.731 auf rund 47.800 Wohnungen erhöhen.

  • Jede zweite neu gebaute oder zugekaufte Wohnung soll für WBS-Berechtigte sein (bei derzeit 6,50 € Kaltmiete pro Quadratmeter). Die andere Hälfte soll für durchschnittlich unter 10 € je Quadratmeter angeboten werden.
  • Zukunftsfähiges und ökologisches Bauen: Mehr Wohnungen soll es auch durch den ressourcenschonenden Ausbau von Dachgeschossen geben, Sanierungen und Neubauten sollen ökologisch vorbildlich sein. Auch in Bestandsgebäuden sollen mehr barrierearme Wohnungen hergerichtet werden.

Die Kooperationsvereinbarung zum Nachlesen:
stadtentwicklung.berlin.de

Text: Peter Polzer


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